Formulare, Downloads

Krankmeldung


Wenn Ihr Kind erkrankt, melden Sie das bitte bis spätestens 8 Uhr telefonisch über das Sekretariat der Schule oder entschuldigen Sie Ihr Kind online über den Schulmanager.

Hier können Sie Ihr Kind (wenn voraussehbar) auch gleich mehrere Tage entschuldigen.


Die fernmündliche bzw. digitale Entschuldigung Ihres Kindes ist nicht ausreichend, sondern wir benötigen eine schriftliche Entschuldigung, die Sie formlos schreiben oder im Schulmanager ausdrucken und unterschreiben können. Ab dem 4. Krankheitstag benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung.


Ist Ihr Kind am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises (ab Jgst. 4 - 9) krank, muss der Schule ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Wird die ärztliche Bescheinigung nicht vorgelegt, kann das Kind den Leistungsnachweis nicht nachschreiben und die Leistungsnachweis wird mit Note 6 bewertet.


Sollte Ihr Kind unentschuldigt fehlen und wir sie nicht erreichen können, müssen wir die Polizei verständigen.


Wir bitten Sie im Interesse Ihres Kindes, dass Sie Ihre Erreichbarkeit zur Schulzeit und in der Nachmittagsbetreuung auf alle Fälle sicherstellen. Es kommt immer wieder vor, dass Kinder wegen Krankheit abgeholt werden müssen.

Krankmeldung schriftlich

Meldepflicht von ansteckenden Krankheiten


Bitte denken Sie im Interesse aller an der Schule tätigen Personen und Ihrer Kinder daran, uns ansteckende Krankheiten (Kopfläuse, Scharlach, usw.) zu melden. Anonyme Meldungen können wir nicht bearbeiten. Wir benötigen immer die namentliche Nennung - seitens der betroffenen Erziehungsberechtigten. Die Daten werden dann an das Gesundheitsamt weitergegeben. In der Regel bleibt dies für Sie folgenlos. Das ist im Infektionsschutzgesetz so geregelt.


Sollte in Ihrer Klasse ein bei uns gemeldeter Kopflausbefall aufgetreten sein, informieren wir die betreffende Klasse darüber - natürlich generell, ohne namentliche Nennung, damit entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.



Im Interesse möglicher schwangerer Lehrkräfte bzw. Schülerinnen würden wir auch um die Meldung von Ringelröteln bitten.

Infektionsschutzgesetz

Antrag Unterrichtsbefreiung


Möchten Sie Ihr Kind für einen oder mehrere Tage vom Unterricht befreien, füllen Sie bitte den Antrag auf Befreiung vom Unterricht online  über den Schulmanager  aus. 

Drucken Sie bitte dann diesen Antrag aus und geben Sie ihn zur Genehmigung der Schulleitung im Sekretariat ab.


Die Anträge werden über den Schulmanager online genehmigt und erscheinen im Fehlzeitenmodul. 


Anträge zur vorzeitigen Unterrichtsbefreiung vor den Ferien wegen billigerer Flüge werden auf Weisung des Kultusministeriums grundsätzlich abgelehnt. Wer außerhalb der Ferien am Flughafen oder an der Grenze mit schulpflichtigen Kindern ohne gültige Unterrichtsbefreiung aufgehalten wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Notfallbogen


Bitte geben Sie diesen Notfallbogen ausgefüllt an die Schule.

Diese Informationen werden vertraulich und nur im Notfall benutzt. Diese Daten dienen ausschließlich der Sicherheit Ihres Kindes.

Notfallbogen

Busfahrpläne


Gültig ab dem 10.09.2024.

Busfahrplan